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In diesem FAQ-Bereich haben wir die meist gestellten Fragen beantwortet. Klicken Sie auf die jeweilge Frage, um die Antwort einzublenden.
Welche Aufgaben übernimmt der Verwalter für mich?Der Verwalter hat eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen. In der Praxis werden die Aufgaben und Befugnisse über den Verwaltervertrag geregelt. Das Aufgabenfeld kann auch individuell auf die bestimmte Immobilie zugeschnitten oder an die Wünsche des Eigentümers angepasst werden.
Wie hoch ist die Verwaltervergütung?Im Allgemeinen orientieren wir uns an den Richtlinien der II. Berechnungsverordnung. Jedoch unterliegt die Verwaltervergütung auch dem freien Spiel des Marktes und den höchst unterschiedlichen Marktgegebenheiten. Die Vergütung für den Verwalter kann je nach Umfang des Leistungspaketes und Größe der Wohnanlage, bzw. Anzahl der zu betreuenden Wohneinheiten variieren. Die Verwaltervergütungen können individuell von Ihnen bei uns angefragt werden.
Habe ich Mitsprache bei der Auftragsvergabe an Handwerker und der Mieterauswahl für meine Wohnung?Der Verwalter wird den Eigentümer über alle relevanten Neuerungen und Veränderungen z.B. Mieterwechsel, Instandhaltungsmaßnahmen informieren. Auch hierzu können individuelle Absprachen im Verwaltervertrag geregelt werden.
Wer ist mein Ansprechpartner?Unsere Hausverwaltung ist so aufgestellt, dass jeder Mitarbeiter für seine verantwortlichen Liegenschaften alle Aufgaben von der Mietersuche angefangen bis hin zur Eigentümerabrechnung durchführt. Somit haben Sie als Eigentümer einen direkten Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihre Immobilie.
Kann der WEG-Verwalter gleichzeitig der Verwalter meines Sondereigentums sein?Ja! Diese Verwaltungsform wird gerne von Eigentümern gewählt, die nicht in unmittelbarer Nähe ihrer Immobilie wohnhaft sind, um einen direkten Ansprechpartner für ihre Mieter vor Ort zu haben. Wer mit seinem WEG-Verwalter zufrieden ist und von den nicht immer einfachen mietrechtlichen Gesetzen den Rücken freigehalten haben möchte, bekommt Beratung durch kompetente Ansprechpartner.
Wann erhalte ich meine Jahresabrechnung für mein Eigentum?Durch unsere speziell für Wohnungsverwaltungen genutzte Software ermöglichen wir Ihnen eine auf Ihre Wünsche festgelegte Stichtagsabrechnung (z.B. auch monatlich, quartalsweise oder halbjährlich). Die Einnahmen- und Ausgabenrechnung für Sie als Eigentümer kann zeitnah am Jahresanfang für das vergangene Wirtschaftsjahr fertig gestellt werden.
Wann erfolgt die Abrechnung für die Wohnungseigentümergemeinschaft?Wenn im Verwaltervertrag keine anderslautende Regelung zur Abrechnungsfrist vereinbart wurde, wird die Abrechnung in der Regel in der ersten Jahreshälfte für den vergangenen Abrechnungszeitraum fertig gestellt und dann in Vorbereitung der WEG-Versammlung zusammen mit der Versammlungseinladung an alle Eigentümer verschickt.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
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