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In diesem FAQ-Bereich haben wir die meist gestellten Fragen beantwortet. Klicken Sie auf die jeweilge Frage, um die Antwort einzublenden.
Eine ordnungsgemäße Mülltrennung schont nicht nur die Umwelt sondern auch Ihren Geldbeutel, denn jede falsche Müllentsorgung muss durch den Hausmeister der WOBAU als teurer Sondermüll entsorgt werden. Die Kosten tragen alle Mieter im Zuge der Nebenkostenabrechnung. Außerhalb der regelmäßigen Müllabfuhr kann eine Sperrmüllabfuhr (Möbel etc.) angemeldet werden. Die Anmeldung sollte ausschließlich über uns erfolgen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Sperrmüllabfuhr wünschen.
Weitere Informationen zur Müllentsorgung finden Sie bei der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim.
Hier einige Tipps zum Stromsparen:
- energieeffiziente Leuchtmittel verwenden
- Elektrogeräte z.B. Kühlschrank und Waschmaschine der Personenanzahl im Haushalt anpassen
- alte Elektrogeräte gegen neue energieeffizientere Geräte austauschen
- Stand-by ausschalten
- regelmäßig den Stromanbieter wechseln
Die Ummeldung erfolgt beim zuständigen Einwohnermeldeamt und muss vom Mieter innerhalb von 4 Wochen nach Umzug erfolgen.
Zuständigkeitsbereich für Neustadt-Glewe, Hohes Feld, Brenz, Blievenstorf, Hohewisch:
Stadt Neustadt-Glewe
Markt 1
19306 Neustadt-Glewe
Zuständigkeitsbereich für Wöbbelin, Dreenkrögen, Lüblow, Groß Laasch und Ludwigslust:
Amt Ludwigslust-Land
Wöbbeliner Str. 5
19288 Ludwigslust
Zuständigkeitsbereich für Grabow:
Amt Grabow
Am Markt 1
19300 Grabow
Schönheitsreparaturen sind Maler- und Renovierungsarbeiten Ihrerseits während der Mietzeit. Dazu gehören das Anstreichen und Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper, Heizrohre, Innentüren und Fenstern sowie Außentüren von innen. Diese Arbeiten müssen in regelmäßigen Abständen durch Sie erfolgen. Wann Schönheitsreparaturen notwendig sind, richtet sich nach dem Zustand der Wohnung.
Bagatellschäden sind kleine Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Rolläden und Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Die Kosten der Reparatur trägt der Mieter, wenn der Betrag im Einzelfall 100,00 € und jährlich 8 Prozent der Jahresmiete nicht übersteigt.
1. Wohnungsabnahmetermin rechtzeitig vereinbaren (bei Bedarf auch einen Vorabnahmetermin vereinbaren)
2. Wohnung und Keller komplett beräumen
3. Schönheitsreparaturen durchführen falls fällig (Malerarbeiten etc.)
4. Wohnung reinigen
5. Wohnung mit allen Schlüsseln an die Wobau zurückgeben
Die Auszahlung der Kaution erfolgt spätestens 3 Monate nach Rückgabe der Wohnungsschlüssel unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen. Wir behalten uns das Recht vor einen Teil der Kaution für noch nicht abgerechnete Nebenkosten einzubehalten.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Behörden:
- Jobcenter Ludwigslust-Parchim
Grandweg 10
19288 Ludwigslust
- Stadt Neustadt-Glewe
Markt 1
19306 Neustadt-Glewe
- Amt Grabow
Am Markt 1
19300 Grabow
- Amt Ludwigslust-Land
Wöbbeliner Str. 5
19288 Ludwigslust
Die Reinigung des Treppenhauses ist regelmäßig im wöchentlichen Wechsel durchzuführen. Zur Reinigung gehören folgende Leistungen:
- das Säubern des Hauszuganges, der Haustreppe und der Haustür
- das Fegen und Wischen der Treppenstufen und Treppenabsätze
- das Reinigen der Treppengeländer und deren Handläufe
- die Reinigung der Fenster und Türen
- die Reinigung der Kellertreppen und Kellergänge
Bitte erstellen Sie mit Ihren Nachbarn einen Reinigungsplan, damit es zu keinen Unstimmigkeiten kommen kann.
Wir bitten Sie um Einhaltung der Ruhezeiten und um Rücksichtnahme gegenüber den anderen Hausbewohnern. Unbedingte Ruhe ist von allen Mietern in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 7.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr einzuhalten.
Zur Erreichung eines behaglichen Wohnklimas ist es unerlässlich, der Wohnung während der kalten Monate im Jahr Wärme zuzuführen. Häufig werden in den Wintermonaten vor allem an der Innenseite der Außenwände, in Zimmerecken und hinter großen Möbelstücken feuchte Stellen beobachtet. Bemerkt man diese Stellen zu spät, bildet sich ein Schimmelpilz.
Dies hat zur Folge, dass sich Tapeten lösen und ein modriger Geruch entsteht. Erscheinungen dieser Art beeinträchtigen nicht nur Ihr Wohlbefinden, sondern auch die Bausubstanz und schädigen den Wärmeschutz der Außenwände. Die Ursache von Schimmelbildung ist in den meisten Fällen, die erhöhte Feuchtigkeit der Raumluft.Nachfolgende Empfehlungen helfen Ihnen energiesparend zu heizen und zu lüften sowie einen Schimmelbefall zu vermeiden:
- alle Räume kontinuierlich und ausreichend zu heizen, auch wenn Sie diese nicht nutzen
- die Luftzirkulation nicht unterbinden, d.h. Möbelstücke sollten ca. 10cm Abstand zur Wand haben
- Behinderung der Wärmeabgabe der Heizkörper verhindern (keine Kleidung auf den Heizkörpern trocknen)
- Türen von weniger beheizten Räumen geschlossen halten
- lüften Sie bedarfsgerecht aber dennoch energiebewusst, d.h. kurzes intensives Lüften (nach Möglichkeit Durchzug) für 5 bis 10 Minuten und dies mehrmals am Tag
Die Kündigung Ihres Mietvertrages muss schriftlich erfolgen. Per Fax oder E-Mail ist hier nicht ausreichend. Die Kündigung muss spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats erfolgen, damit die Kündigung zum übernächsten Monat wirksam wird. Haben Sie eine gesonderte Vereinbarung mit uns getroffen, finden Sie Ihre abweichende Kündigungsfrist in Ihrem Mietvertrag.
Kleintiere wie z.B. Vögel, Fische oder Nagetiere dürfen Sie gerne in Ihrer Wohnung halten. Für die Haltung von Katzen und Hunden bedarf es einer schriftlichen Genehmigung unsererseits, die wir Ihnen gerne erteilen, wenn Ihr Tier weder Ruhestörungen, Verunreinigungen oder Beschädigungen verursacht.
Eine Abrechnungsperiode läuft vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Die Abrechnung bekommen Sie spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. Bitte beachten Sie, dass eine Erstellung einer Nebenkostenabrechnung innerhalb des Jahres z.B. aufgrund eines Auszuges nicht möglich ist. Auch hier müssen Sie bis zum Ablauf des Jahres warten.
Typische Havariefälle sind z.B.: Ausfall der Heizung, Strom-, Wasser- oder Gasversorgung, Gasgeruch, Rohrbruch und Verstopfung an den Ver- und Entsorgungsleitungen.Beachten Sie daher bitte, dass die Bereitschafts- und Havariedienste nicht zu normalen Reparaturzwecken an den Wochenenden und geschäftsfreien Zeiten herangezogen werden dürfen. Nicht zu Havarien gehören:
- Tropfende Wasserventile
- Verstopfte Waschbecken, Spülen und Bade- bzw. Duschwannen
- Einzelne defekte Lichtschalter und Steckdosen
- Einzelne defekte Kochplatten und Backröhre
Um größere Schäden zu vermeiden, bitten wir Sie, die im Haus erforderlichen Hauptabsperreinrichtungen für Gas und Wasser zu verschließen oder bei Störung an der Elektroanlage die Sicherungen zu entfernen.
Unter "kalten" Betriebskosten versteht man die Kosten für die Müllabfuhr, Be- und Entwässerung, Aufzüge, Straßenreinigung, Gebäudereinigung sowie die Grundsteuer, Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Wartung Rauchwarnmelder, Schornsteinreinigung und Sach- und Haftpflichtversicherung. Zu den "warmen" Betriebskosten zählen Heizkosten und Warmwasserkosten. Für diese Kosten leisten Sie monatlich eine Vorauszahlung. In der Jahresabschlussrechnung werden zu viel oder zu wenig geleistete Vorauszahlungen verrechnet.
Besonders wichtig ist die Hausrat- und Haftpflichtversicherung. Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach Hause und das Wasser tropft von der Decke, der Fußboden steht unter Wasser und die Möbel sind ruiniert. Nach dem ersten Schrecken und der Info an den Vermieter über den Schaden geht es ans Aufwischen und Aufräumen. Man denkt, nur gut, dass ich keine Schuld an diesem Wasserschaden habe und der Verantwortliche mir den Schaden ersetzen muss! Doch was ist, wenn der Verantwortliche nichts hat, weder Geld noch Haftpflichtversicherung? Dann bleiben Sie auf dem Schaden sitzen. Lassen Sie sich also beraten, holen Sie verschiedene Angebote ein und schließen Sie diese beiden Versicherungen ab, damit Sie im Fall des Falles nicht im Regen stehen!
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
Sofern Ihre Frage an dieser Stelle noch nicht beantwortet wurde, schreiben Sie uns gern über das Kontaktformular.
Hauptstelle Markt 5, 19306 Neustadt-Glewe Tel.: 038757 5510 | Öffnungszeiten: Di: 09.00-12.00 / 13.00-16.00 Uhr Do: 09.00-12.00 / 13.00-18.00 Uhr | Kontakt Impressum Datenschutz |
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